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Langer Damm 14, 03238 Finsterwalde

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Formulare Netzanschluss Strom

Formulare zum Download:

Anmeldung/Inbetriebsetzung zum Netzanschluss Strom
Datenblatt für PV Anlagen
Erklärung zur Inbetriebnahme einer Solaranlage
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 W
Netzanschlussbegehren EEA
Erklärung der Fernsteuerbarkeit_Formular

Standorte und Leistungen:

Bitte nutzen Sie die Darstellung der 50Hertz Transmission GmbH

Die Standorte und Leistungen der im Netz der Stadtwerke Finsterwalde GmbH befindlichen Photovoltaikanlagen finden sie hier:

http://www.50hertz.com/de/EEG/Veroeffentlichung-EEG-Daten/EEG-Anlagenstammdaten

Technische Mindestanforderungen:

Technische Mindestanforderungen nach §§ 9 und 14 EEG 2017

Bericht über die Ermittlung:

Bericht gemäß §52 (1) des EEG

Direktvermarktung:

Anmeldung zur Direktvermarktung

Mit dem EEG 2014 wurde schrittweise die grundsätzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung eingeführt. Ausgenommen sind nur Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500kW sofern Sie vor dem 01.04.2014 in Betrieb gegangen sind, sowie Anlagen von bis zu 100kW sofern sie vor dem 01.01.2016 in Betrieb gegangen sind.
Die Marktprozesse hierfür wurden von der Bundesnetzagentur in dem Dokument „Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom)“ verbindlich festgelegt.
Die Anmeldung in die Direktvermarktung, die Ummeldungen innerhalb der Direktvermarktung und die Abmeldung aus der Direktvermarktung haben i.d.R. auf elektronischem Datenaustausch (EDIFACT) zu erfolgen.
Ausgenommen hiervon ist nur die Anmeldung durch den Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung bei Anlagen die neu in Betrieb gehen sollen und die Rückmeldung durch den Anlagenbetreiber in die „EEG-Vergütung“.
In diesen Fällen ist die Meldung per Formular zulässig.
Die Inbetriebnahme inkl. Veräußerungsform der Energie muss vor Beginn des jeweils der Inbetriebnahme vorangegangen Kalendermonats mitgeteilt werden. Setzen Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage mit einem Direktvermarkter in Verbindung.
Übergangsweise kann hierfür das Formular „Formular für die Anmeldung zur Direktvermarktung bei Erstinbetriebnahme“ verwendet werden.
Sobald es ein auf das EEG 2017 angepasstes Formular gibt, werden wir dies zur Verfügung stellen.

Erklärung zur Fernsteuerbarkeit
Alle Anlagen in der geförderten Direktvermarktung müssen durch den stromaufnehmenden Händler im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 EEG 2017 fernsteuerbar sein.
Mittels der „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ ist das Vorhandensein einer technischen Einrichtung zur Fernsteuerung – zusätzlich zu der Fernsteuerung des Netzbetreibers – zu bestätigen und der aufnehmende Händler wird bevollmächtigt die Anlage fernzusteuern.
Bei Neuanlagen ist die Fernsteuerbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 EEG 2017 bis zum Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme folgenden Kalendermonats zu erfüllen.
Das Recht des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement darf dadurch nicht beschränkt werden.
Bei einem Händlerwechsel erlischt diese per Erklärung an den Händler erteilte Vollmacht und für den neuen Händler ist eine neue Erklärung erforderlich.