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Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH haben zum 01.07.2021 die Feststellung des zuständigen Grund- und Ersatzversorgers im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 getroffen. Grund- und Ersatzversorger gemäß § 36 Abs. 2 des EnWG für die Versorgung in Niederspannung ist der Vertrieb der Stadtwerke Finsterwalde GmbH der Grundversorger.

Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung in einem Netzgebiet beliefert.
Grundversorgung ist der Anspruch von Haushaltskunden, zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen durch den Grundversorger in Niederspannung beliefert zu werden, sofern das für das Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist.

Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die von den Stadtwerken Finsterwalde GmbH veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Strom.

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung:

Link zur StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz)