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Kundencenter Finsterwalde
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Grund- und Ersatzversorgung Strom der Stadtwerke Finsterwalde GmbH
Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH bietet Strom zu den Bestimmungen der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und der Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV)“ einschließlich der Ergänzenden Bedingungen und der Preisblattes der Stadtwerke Finsterwalde GmbH in der jeweils gültigen Fassung und zu den jeweils gültigen allgemeinen Preisen für die Grund- und Ersatzversorgung an.
Grundversorgung
Aufgrund der aktuellen Marktsituation passen wir gemäß § 5 der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV die Preise für die Grundversorgung mit Strom zum 01.04.2024 an.
Preise für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH - gültig ab 01.04.2024
Arbeitspreis | Grundpreis 3 | Verrechnungspreis Smart Meter (intelligenter Zähler) |
|
Haushaltsbedarf 1 |
48,98 Ct/kWh 41,16 Ct/kWh |
167,32 EUR/Jahr 140,61 EUR/Jahr |
80,50 EUR/Jahr 67,65 EUR/Jahr |
sonstiger Bedarf 2 |
52,29 Ct/kWh 43,94 Ct/kWh |
268,04 EUR/Jahr 225,25 EUR/Jahr |
80,50 EUR/Jahr 67,65 EUR/Jahr |
Bei allen genannten Preisen können Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Preisblatt.
Preisarchiv
1 Dieser Tarif gilt ausschließlich für Kunden, die Strom in privaten Haushalten (bis 10.000 kWh/a) verbrauchen (gemäß § 3 Abs.22 EnWG).
2 Dieser Tarif gilt für Kunden, die Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (bis 10.000 kWh/a) verbrauchen (gemäß § 3 Abs.22 EnWG).
3 Der jeweils genannte Grundpreis enthält auch Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung sowie Abrechnung im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden 2
Stromlieferung
Die Stromlieferung erfolgt in Form eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 StromGVV durch die Stadtwerke Finsterwalde GmbH und bedarf keines gesonderten schriftlichen Vertragsabschlusses. Der Letztverbraucher (Kunde) wird über den Beginn der Ersatzversorgung schriftlich informiert.
Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag endet spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung oder mit dem Zeitpunkt, ab dem der Letztverbraucher (Kunde) aufgrund eines anderen Liefervertrages beliefert wird. Liegt zum Ende der Ersatzversorgung kein neuer Liefervertrag vor, wird die Versorgung nach den Bestimmungen der StromGVV und zu Konditionen des Grundversorgungsproduktes fortgesetzt.
Preise für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH
gültig ab 01.04.2024
Arbeitspreis | Grundpreis1 | Verrechnungspreis Smart Meter (intelligenter Zähler) |
|
brutto | 59,48 Ct/kWh* |
129,24 EUR/Jahr* |
80,50 EUR/Jahr* |
netto | 49,99 Ct/kWh |
108,61 EUR/Jahr |
67,65 EUR/Jahr |
* Diese Werte wurden gerundet. Bei Nutzung der einzelnen Bruttopreise können Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Preisblatt.
1 Der jeweils genannte Grundpreis enthält auch Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung sowie Abrechnung im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.
2 Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Ersatzversorgung von sonstigen Letztverbrauchern
Stromlieferung
Die Stromlieferung erfolgt in Form eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 StromGVV durch die Stadtwerke Finsterwalde GmbH und bedarf keines gesonderten schriftlichen Vertragsabschlusses. Der Letztverbraucher (Kunde) wird über den Beginn der Ersatzversorgung schriftlich informiert.
Vertragslaufzeit/Kündigung
Der Vertrag endet gemäß § 38 Abs. 4 EnWG mit dem Zeitpunkt, ab dem der Letztverbraucher (Kunde) aufgrund eines anderen Liefervertrages beliefert wird, jedoch spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Eine darüberhinausgehende Belieferung mit Strom setzt den Abschluss eines Energieliefervertrages voraus.
Preise für Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH
gültig ab 01.04.2024
Sonstige Ersatzversorgung ohne registrierte Lastgangmessung
Arbeitspreis | Grundpreis3 |
Verrechnungspreis |
|
brutto | 59,48 Ct/kWh* |
310,47 EUR/Jahr* |
399,97 EUR/Jahr* |
netto | 49,99 Ct/kWh |
260,90 EUR/Jahr |
336,11 EUR/Jahr |
Sonstige Ersatzversorgung mit registrierter Lastgangmessung
Arbeitspreis | Grundpreis | |
netto | Mengengewichtetes Mittel aus den Tageskursen am EEX Spotmarkt während der Ersatzversorgung + 2,00 Ct/kWh |
1.200,00 EUR/Jahr |
* Diese Werte wurden gerundet. Bei Nutzung der einzelnen Bruttopreise können Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Preisblatt.
3 Der jeweils genannte Grundpreis enthält auch Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung sowie Abrechnung im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.