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Wärmespeicherstrom

Der Strom für einen Elektrospeicher wird in der Regel nachts entnommen, wenn die Kraftwerke weniger ausgelastet sind. Deshalb können wir den Wärmespeicherstrom besonders günstig anbieten.

Konditionen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Produktbestandteile sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zur "Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)".

Das Angebot SWF Wärmespeicherstrom gilt für Stromlieferungen an Privatkunden und Geschäftskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH bis zu einem max. Jahresverbrauch von 100.000 kWh.

Das Produkt SWF Wärmespeicherstrom kann bei Verwendung von Smart Metern (intelligenten Zählern) nicht angeboten werden.

SWF Wärmespeicherstrom

Gültig ab: 01.07.2022

Arbeitspreis
Wärmespeicherstrom (NT)
Arbeitspreis
Nachladestrom (HT)
Grundpreis
brutto 18,61 Ct/kWh* 21,90 Ct/kWh* 50,74
EUR/Jahr*
netto 15,64 Ct/kWh 18,41 Ct/kWh 42,64
EUR/Jahr

 * Diese Werte wurden gerundet. Bei Nutzung der einzelnen Bruttopreise können Rundungsdifferenzen auftreten.


Die Bruttopreisangaben enthalten alle Nebenkosten wie die Konzessionsabgabe (0,11 Ct/kWh netto), Stromsteuer (2,05 Ct/kWh netto), Umlage nach KWKG (0,378 Ct/kWh netto), Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (0,437 Ct/kWh netto), Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG-Novelle (0,419 Ct/kWh netto), Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (0,003 Ct/kWh netto), Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von zz. 19 %. Die Nettopreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Vertragslaufzeit / Kündigung

Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr. Zum Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von maximal 1 Monat gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von maximal 1 Monat gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf immer der Textform. Gemäß der beigefügten AGB gelten besondere Kündigungsrechte.

Besondere Produktbestandteile

Der Strom für den Wärmespeicher wird über einen separaten Zähler abgerechnet.
Die aktuellen Ladezeiten der Stadtwerke Finsterwalde GmbH sind 22:00 bis 6:00 Uhr für Wärmespeicherstrom und 13:00 bis 15:00 Uhr für Nachladestrom. Auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Beschaffungssituation können die Zeiten durch die Stadtwerke Finsterwalde GmbH angepasst werden.
Die Bezahlung der fälligen Beträge erfolgt ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren.