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Kundencenter Finsterwalde
Langer Damm 14, 03238 Finsterwalde
Öffnungszeiten
Montag und Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr
Kundenservice
Telefon 03531 - 670 333
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:45 Uhr
Freitag
08:00 - 14:00 Uhr
Störungsnummer
03531 - 2747
Produkte/Preise
gültig ab 01.01.2022
Der Allgemeine Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Der Arbeitspreis beträgt bis zu einer jährlichen Abnahmemenge von:
netto | brutto * | |
---|---|---|
10.000 m³ | 1,70 €/m³ | 1,82 €/m³ |
15.000 m³ | 1,42 €/m³ | 1,52 €/m³ |
20.000 m³ | 1,17 €/m³ | 1,25 €/m³ |
ab 20.001 m³ | 0,92 €/m³ | 0,98 €/m³ |
Der Grundpreis ist nach Nenndurchfluß des installierten Zählers gestaffelt und beträgt:
Nenndurchfluß Qn | netto | brutto 1) |
---|---|---|
1,5 m³/h | 5,20 €/Monat | 5,56 €/Monat |
1,5 m³/h (als Warmwasserzähler) | 2,20 €/Monat | 2,35 €/Monat |
1,5 m³/h (als 3. Wasserzähler) | 1,60 €/Monat | 1.71 €/Monat |
2,5 m³/h | 6,66 €/Monat | 7,13 €/Monat |
6,0 m³/h | 27,88 €/Monat | 29,83 €/Monat |
10,0 m³/h | 63,33 €/Monat | 67,76 €/Monat |
15,0 m³/h | 86,67 €/Monat | 92,74 €/Monat |
40,0 m³/h | 145,00 €/Monat | 155,15 €/Monat |
60,0 m³/h | 255,00 €/Monat | 272,85 €/Monat |
Ist ein Warmwasserzähler mit einem Nenndurchfluss QN 1,5 m3/h als Unterzähler hinter einem bereits installierten Trinkwasserzähler mit einem Nenndurchfluss QN von 1,5 m3/h verbaut, beträgt der Grundpreis für diesen Zähler |
0,96 €/Monat | 1,03 €/Monat |
Tarife für die Benutzung öffentlicher Hydranten und sonstiger öffentlicher Entnahmestellen für vorübergehende Zwecke
Standrohrmiete mit Zähler | netto 0,76 EUR/Tag | brutto 0,81 EUR/Tag* |
---|---|---|
Standrohrmiete mindestens | netto 10,22 EUR | brutto 10,94 EUR* |
Die Wassermenge wird nach Punkt 1.1 berechnet und das Standrohr gegen eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR ausgegeben. Die Kaution wird mit der Rechnung über den Trinkwasserverbrauch und der Standrohrmiete verrechnet, wie gegebenenfalls auch ein Schaden oder Verlust am Standrohr. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Für die Vorhaltung von Löschwasser kann eine Gebühr erhoben werden. Die Höhe wird im Sondervertrag mit dem Eigentümer der Anlage vereinbart.
* Diese Werte wurden gerundet.
Bei Nutzung der einzelnen Bruttopreise treten Rundungsdifferenzen auf.
Mehrwertsteuer:
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von zz. 7 %.
Die Versorgung erfolgt auf der Grundlage der AVBWasserV vom 20.06.1980 einschließlich der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.