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Wärmespeicherstrom ab 01.01.2010
- - - Stand 01.01.2010 - - -
- - - Stand 01.01.2010 - - -
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Produktbestandteile sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zur "Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)". Das Angebot SWF Wärmespeicherstrom gilt für Stromlieferungen an Privatkunden und Geschäftskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH. Der Strom für einen Elektrospeicher wird in der Regel nachts entnommen, wenn die Kraftwerke weniger ausgelastet sind. Deshalb können wir den Wärmespeicherstrom besonders günstig anbieten. Das Produkt Wärmespeicherstrom kann bei Verwendung von Smart Metern (intelligenten Zählern) nicht angeboten werden.
Konditionen:
SWF Wärmespeicherstrom:
| netto | brutto 1) | |
|---|---|---|
| jährlicher Grundpreis: | 36,81 € | 43,80 € |
| Arbeitspreis Wärmespeicherstrom (NT) |
12,85 Ct/kWh | 15,29 Ct/kWh |
| Arbeitspreis Nachladestrom (HT) |
16,33 Ct/kWh | 19,43 Ct/kWh |
Die Bruttopreisangaben enthalten alle Nebenkosten wie:
die Konzessionsabgabe (0,61 Ct/kWh netto für Wärmespeicherstrom und 1,32 Ct/kWh netto für Nachladestrom), Ökosteuer (2,05 Ct/kWh netto), Mehrkosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (1,30 Ct/kWh netto) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,231 Ct/kWh netto), Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt, sowie die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von z.Z. 19%. Die Nettopreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Vertragslaufzeit / Kündigung:
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr (Erstlaufzeit) und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Jahr. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Besondere Produktbestandteile:
Der Strom für den Wärmespeicher wird über einen separaten Zähler abgerechnet. Die aktuellen Ladezeiten der SWF sind 22:00 - 6:00 Uhr für Wärmespeicherstrom und 13:00 - 15:00 Uhr für Nachladestrom. Auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Beschaffungssituation können die Zeiten durch die SWF angepasst werden. Die Bezahlung der fälligen Beträge erfolgt ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren.