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Wärmepumpenstrom
Gültig ab: 01.03.2011
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Produktbestandteile sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zur "Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)". Das Angebot SWF Wärmepumpenstrom gilt für Stromlieferungen an Privatkunden und Geschäftskunden mit einer Wärmepumpe monovalent oder bivalent im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH. Das Produkt Wärmepumpenstrom kann bei Verwendung von Smart Metern (intelligenten Zählern) nicht angeboten werden.
Konditionen:
SWF Wärmepumpenstrom:
| netto | brutto 1) | |
|---|---|---|
| jährlicher Grundpreis: | 36,81 € | 43,80 € |
| Arbeitspreis | 15,09 Ct/kWh | 17,96 Ct/kWh |
Die Bruttopreisangaben enthalten alle Nebenkosten wie:
die Konzessionsabgabe (1,32 Ct/kWh netto), Ökosteuer (2,05 Ct/kWh netto), Mehrkosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (3,53 Ct/kWh netto) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,03 Ct/kWh netto), Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt, sowie die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von z.Z. 19%. Die Nettopreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Vertragslaufzeit / Kündigung:
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr (Erstlaufzeit) und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Jahr. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Besondere Produktbestandteile:
Der Strom für die Wärmepumpe wird über einen separaten Zähler abgerechnet. Aktuelle Sperrzeiten der SWF sind 9:00 - 11:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr. Die Bezahlung der fälligen Beträge erfolgt ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren.