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Privatstrom smart

( Preise für die Versorgung von Sondervertragskunden mit Strom )

Gültig ab: 01.01.2011

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH und die besonderen Produktbestandteile sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zur „Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)". Das Angebot SWF Privatstrom smart gilt für Stromlieferungen an Privatkunden mit haushaltstypischen Abnahmebedingungen im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH. Es gelten folgende Konditionen:

SWF Privatstrom smart gilt ab einem Jahresstromverbrauch von 1.250 kWh.

 

  netto brutto 1)
monatlicher Grundpreis: 8,99 € 10,70 €
Arbeitspreis 19,44 Ct/kWh 23,13 Ct/kWh

Spar-Bonus:

In der Spar-Strom-Zeit erhalten Sie einen Nachlass auf den o. g. Arbeitspreis in Höhe von 2,00 Ct/kWh brutto. Die aktuelle Spar-Strom-Zeit der Stadtwerke Finsterwalde GmbH ist Montag bis Freitag von 22.00 - 6.00 Uhr sowie Samstag von 13.00 - 24.00 Uhr und Sonntag von 0.00 - 24.00 Uhr.

Die Bruttopreisangaben enthalten alle Nebenkosten wie:

die Konzessionsabgabe (1,32 Ct/kWh netto), die Ökosteuer (2,05 Ct/kWh netto), die Mehrkosten durch das Erneuerbare - Energien - Gesetz und das Kraft - Wärme - Kopplungsgesetz , Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von z.Z. 19%. Die Nettopreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

Vertragslaufzeit / Kündigung:

Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr (Erstlaufzeit) und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Jahr. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Besondere Produktbestandteile:

Das Angebot Privatstrom gilt für Stromlieferungen an Privatkunden. Die Bezahlung der fälligen Beträge erfolgt ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren. Für das Produkt ist vor Beginn der Vertragslaufzeit der Ausbau Ihres herkömmlichen Stromzählers sowie der Einbau des intelligenten Zählers notwendig. Dafür fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 60,85 € brutto (51,13 € netto) an. Diese Gebühr wird Ihnen separat in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie: Auf Grund des Umbaus der technischen Messeinrichtungen ist eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen vor Lieferbeginn einzuplanen. Sollten Sie sich nach Ablauf der Erstlaufzeit für ein anderes Produkt entscheiden, ist wiederum ein Zählerwechsel für eine Gebühr von 60,85 € brutto (51,13 € netto) erforderlich.