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Geschäftsstrom Basis / Spezial ab 01.01.2010
- - - Stand 01.01.2010 - - -
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Produktbestandteile sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zur "Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)" . Das Angebot SWF Geschäftsstrom gilt für Strom- lieferungen an Geschäftskunden mit gewerbetypischen Abnahme- bedingungen im Netzgebiet der Stadtwerke Finsterwalde GmbH.
Das Produkt Geschäftsstrom Basis / Spezial kann bei Verwendung von Smart Metern (intelligenten Zählern) nicht angeboten werden.
Konditionen:
SWF Geschäftsstrom basis: Gilt ab einem Jahresstromverbrauch von 2000 kWh und ist günstig bis ca. 11000 kWh
| netto | |
|---|---|
| monatlicher Grundpreis: | 9,25 € |
| Arbeitspreis | 18,49 Ct/kWh |
SWF Geschäftsstrom spezial: günstig ab einem Jahresstromverbrauch von ca. 11000 kWh
| netto | |
|---|---|
| monatlicher Grundpreis: | 13,22 € |
| Arbeitspreis | 18,05 Ct/kWh |
Option future:
Für nur 1,- EUR (brutto) mehr im Monat erhalten Sie 100% Ökostrom aus norwegischer Wasserkraft. Die unten genannte Stromkennzeichnung entfällt damit, da Ihr Strom dann zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Die Preisangaben enthalten alle Nebenkosten wie:
die Konzessionsabgabe (1,32 Ct/kWh netto), die Ökosteuer (2,05 Ct/kWh netto), die Mehrkosten durch das Erneuerbare - Energien - Gesetz (1,30 Ct/kWh netto) und das Kraft - Wärme - Kopplungsgesetz (0,231 Ct/kWh netto), Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt sowie die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe von z.Z. 19%. Die Nettopreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Vertragslaufzeit / Kündigung:
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr (Erstlaufzeit) und verlängert sich danach automatisch um jeweils 1 Jahr. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Besondere Produktbestandteile:
Das Angebot Geschäftsstrom gilt für Stromlieferungen an Geschäfts- kunden. Die Bezahlung der fälligen Beträge erfolgt ausschließlich über das Bankeinzugsverfahren.