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Störungsnummer
- 03531 - 2747
Kundenservice:
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Öffnungszeiten
Kundencenter Finsterwalde
| Mo + Fr | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Di + Do | 09:00 - 18:00 Uhr |
Kundencenter Dob.-Kirchhain
| Mi | 09:00 - 12:00 Uhr |
| 13:00 - 15:45 Uhr |
Netzbetrieb
De-minimis-Regelung:
Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH haben aktuell Gas-Kunden: 7.235 und Strom-Kunden: 10.222 und bleiben somit unterhalb der Grenze von 100.000 Kunden.
Prozessabwicklung:
Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH wickeln diskriminierungsfrei die Abrechnung nach dem Ein-Mandanten-Modell ab. Sie hat durch Zugriffsrechte den assoziierten Vertrieb von Netzkundeninformationen ausgeschlossen. Ein Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten wird auf Anfrage jedem zugeschickt.
Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009-GPKE) sowie nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067-GeLi Gas) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann. Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH befindet sich in einem Projekt zur Trennung des integrierten Abrechnungssystems. Dieses Angebot gilt nur bis zum Abschluss des Projekts, voraussichtlich im II. Quartal 2012.
Netzentgeltanträge:
Ab 2009 werden im Rahmen der Anreizregulierung von der Landesregulierungsbehörde die Erlösobergrenzen beschieden.
Strom:
Die Stadtwerke hatten sich für die Effizienzwertermittlung entschieden. Der Bescheid ist im Januar 2009 ergangen und die Stadtwerke Finsterwalde prüfen, Beschwerde gegen Kürzungen einzulegen. Es handelt sich um Kürzungen der Verlustenergiebeschaffungskosten seit 2008 und um Nichtanerkennung von Entscheidungen des BGH in der 1. Regulierungsperiode. Die Lieferanten im Stromnetz der Stadtwerke werden darüber informiert werden. Die Netzentgelte wurden aus der Erlösobergrenze bereits vor dem Eintreffen des Bescheides errechnet und veröffentlicht, da die Behörde die Anträge auf Veränderung der Erlösobergrenze des Netzbetreibers bereits vorher zurückwies.
Gas:
Die Stadtwerke wählten das vereinfachten Verfahren. Der Bescheid ist bereits im Dezember 2008 ergangen. gegen den bescheid ist fristgemäß Beschwerde eingelegt worden. Mit der beschiedenen Erlösobergrenze sind unabhängig von der Beschwerde die Netzentgelte, Mess- und Abrechnungsentgelte berechnet und veröffentlicht worden. Ein Sonderentgelt wurde ebenfalls der Behörde angezeigt. Die Transportkunden werden vereinbarungsgemäß über den Verlauf des Beschwerdeverfahrens unterrichtet werden.
Das Ausspeiseentgelt des vorgelagerten Netzbetreibers ONTRAS beträgt zur Zeit 3,20 €/kWh/a. Hinzu kommt die Wälzung der Biogaseinspeisung in Höhe von 0,22 €/KWh/a (SW Finsterwalde Zone in der Netzentgelte - Preisliste der ONTRAS). Anreizregulierung: Zum 15. Dezember 2007 stellten die Stadtwerke für den Gasnetzbetrieb den Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren. Die Anzahl der angeschlossenen Kunden beträgt weniger als 15.000.