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Preisblatt für die Abwasserentsorgung
- - - gültig ab 01.01.2010 - - -
Die Stadtwerke Finsterwalde GmbH sind Betriebsführer des Ent- wässerungsbetriebes der Stadt Finsterwalde. Die Abwasserentsorgung in der Stadt Finsterwalde basiert auf folgenden Beschlüssen:
1.Leistungspreis für Schmutzwasserbeseitigung
1.1 Schmutzwasser nach § 12 AEB
Bruttoendpreis: 3,12 €/m³
1.2 Fäkalwasser nach § 14 AEB
Bruttoendpreis: 3,12 €/m³
Bezugsgröße für den Leistungspreis für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist die Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Anlage gelangt ist.
Als in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt, gelten nach § 12 Abs. 2 AEB
- a) die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge,
- b) die auf dem Grundstück (z.B. aus Brunnen) gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge,
- c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer vom Entwässerungsbetrieb genehmigten Abwassermesseinrichtung,
- d) als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser.
- e) Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben (§ 14 Abs. 1 AEB)
Wasser- bzw. Abwassermengen, die nachweislich während des abgelaufenen Erhebungszeitraums nicht in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag bei der Berechnung des Leistungspreises abgesetzt. Auf die §§ 12 Abs. 4 bis 6 AEB wird verwiesen.
2.Preis Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 13 Abs. 4 AEB
Bruttoendpreis 0,84€/m²
Das Entgelt für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der bebauten und befestigten Fläche („versiegelte Flächen") bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangt. Jeder Quadratmeter ist eine Berechnungseinheit. Nutzt der Kunde Niederschlagswasser, wird dies von der Stadt Finsterwalde nach Prüfung des Einzelfalles nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) berücksichtigt. Es gilt § 13 AEB.
3.Preis dezentrale Entsorgung gemäß § 14 Abs. 4 AEB
Alle Preise beinhalten die Transportkosten in Höhe von 5,89 €/m³
3.1.Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (§ 14 Abs. 2 AEB)
Bruttoendpreis 37,62 €/m³
3.2.Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (mit Kleineinleiterpauschale § 14 Abs. 3 AEB)
Bruttoendpreis 47,72 €/m³
Für die Abrechnung der Behandlung von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen wird die tatsächlich abgefahrene Menge zu Grunde gelegt.
Soweit für Kleineinleitungen gemäß § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes im Land Brandenburg keine Abgabefreiheit besteht, insbesondere das Schmutzwasser nicht nachweisbar entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch eine mindestens zweistufige mechanisch-biologische Behandlung gereinigt wird, erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung eines Zuschlages je Kubikmeter tatsächlich abgefahrener Menge zur Abwälzung der Abwasserabgabe.
4.Herstellung d. Hausanschlusses gemäß § 5 Abs. 1 a), Abs. 2 AEB
Preise (pauschal) für Herstellung des Hausanschlußes:
4.1 Hausanschlußleitung pro Meter einschl. Verlegung: 108,39 €
4.2
Kontrollschacht mit Abdeckung (Tiefbau, Lieferung & Einbau):
375,80 €
4.3
Zuschlag für befestigte Oberfläche je m²:
- a.)
Kleinpflaster 31,70 € - b.)
Asphalt 36,30 € - c.)
Beton 25,56 €
4.4
Druckprobe je Anschluß
94,08 €
5.Einbau und Unterhaltung der Unterzähler für Brunnen- und Brauchwasser aus Niederschlagswassernutzungsanlagen sowie der Unterzähler für Schmutzwassererlass
Der Grundpreis für jeden geeichten Unterzähler gemäß § 12 Abs. 2 und 4 beträgt:
a) bei jährlicher Ablesung:
Qn 10:
b) bei monatlicher Ablesung:
10,95 € / Monat
6.Inkrafttreten
Dieses Preisblatt tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Vorherige Preisblätter treten damit außer Kraft.